Klug Kurrentschrift - Professionelle Übersetzung von Texten in Kurrentschrift

Alte Dokumente und Handschriften in Kurrentschrift lesbar gemacht

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Die Kurrentschrift war bis Mitte des 20. Jahrhunderts die allgemeine Verkehrsschrift im gesamten deutschen Sprachraum und ist heute daher noch auf vielen gut erhaltenen historischen Dokumenten aus dem privaten und dem juristischen Bereich zu finden, vor allem in Briefen, Tagebüchern, auf Karten, Fotos, in Urkunden, Amtsschreiben oder Grundbüchern/Urbaren. Immer wieder kommt es vor, dass alte Dokumente für rechtliche oder notarielle Belange gebraucht werden. Deren Entzifferung stellt für Anwälte, Immobilienmakler, Notare oder Behörden allerdings oftmals ein Problem dar. Hier kann ich weiterhelfen. Als Experte für Kurrentschrift mache ich historische Papiere, private Belege, Dokumente und unleserliche alte Handschriften wieder lesbar.

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Historische Unterlagen wieder lesbar gemacht

Ich habe mich auf die Reinschrift von Kurrentschrift spezialisiert. Dank meiner Professionalität und über 10-jährigen Erfahrung kann ich Ihnen diese Dienstleistung sowohl für deutschsprachige als auch für lateinische Texte anbieten. Aus persönlichem Interesse und durch die langjährige Arbeit mit historischem Material kann ich unleserliche Dokumente jeglichen Schwierigkeitsgrades und Zustands für Sie bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und Menge des vorliegenden Materials ab.

Ich unterteile die Texte dabei in drei Schwierigkeitsgrade:

  • leicht (= gedruckt)

  • mittel (= handgeschrieben, leicht lesbar)

  • schwer (= handgeschrieben, schwer lesbar)

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Alte Handschriften und Dokumente in deutscher und lateinischer Sprache wieder lesbar gemacht

Und so funktioniert’s: Sie übermitteln mir auf digitalem (Scan) oder postalischem Wege
eine Probeseite. Diese wird von mir übersetzt und zur Ansicht vorgelegt. Danach bespreche ich mit Ihnen den weiteren Vorgang sowie die Bezahlung. Nach der Fertigstellung meiner Arbeit bekommen Sie das vorgelegte Material in digitaler oder ausgedruckter Form buchstaben-, wort- und zeilengetreu übersetzt zurück. Die Bezahlung erfolgt je nach Auftrag entweder nach Wortanzahl, pro übersetzter Original-Seite, oder in Form einer Gesamtpauschale. Maßgeblich für die Bemessung des Honorars sind die Seiten- und Wortanzahl des Textes, seine Lesbarkeit und die benötigte Arbeitszeit. Für die erste Seite wird eine Probeseiten-Pauschale auf Vorkasse berechnet.

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